Überregionale Meisterschaften

Zuschuss für überregionale Meisterschaften

1. Wer erhält Zuschüsse?
1.1 Aus LK-Mitteln: Vereine des SK Calw, die ihren Sitz im LK Calw haben, für ihre aktiven Mitglieder als Einzelpersonen oder Mannschaften für die Teilnahme an Meisterschaften auf Bezirks-, Landes-, Bundes- und Internationaler Ebene 

1.2 Aus anderen Mitteln: Vereine des SK Calw, die ihren Sitz außerhalb des LK Calw haben; sonst wie 1.1


2. Wer kann Zuschüsse beantragen?
2.1 Vereine für Teilnehmer nach 1.1 und 1.2


3. Welche Veranstaltungen werden bezuschusst?
3.1 Von den übergeordneten Fachverbänden durchgeführte Meisterschaften. Nicht bezuschusst werden Runden-, Ausscheidungs-, Vergleichswettkämpfe, Qualifikationen und Meisterschaften anderer Bezirks- und Landesfachverbände.

4. Welche Zuschüsse werden gewährt?
4.1 Fahrtkosten: bei Veranstaltungen nach 3.1:

1 - 3 Teilnehmer = 1 PKW   
4 - 6 Teilnehmer = 2 PKW   
7 - 9 Teilnehmer = 3 PKW, usw. 

Zone 1, 1 PKW  =   50 bis 200 km  12,50 €   
Zone 2, 1 PKW  = 201 bis 500 km  35,00 €   
Zone 3, 1 PKW  =     über 500 km  50,00 € 

Diese Zuschüsse werden auch bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gewährt.

4.2 Tagegeld: 5 €/Veranstaltungstag; An- und Rückreisetag werden zusammen als 1 Veranstaltungstag berechnet

4.3 Übernachtungskosten: 12,50 €/Übernachtung


5. Auszahlung
5.1 Der SK-Ausschuss legt jährlich einen bestimmten Betrag für diesen Zweck im HH-Plan fest

5.2 Die Zuschüsse werden nach den Höchstbeträgen errechnet

5.3 Die Auszahlung erfolgt im Verhältnis des geprüften Höchstzuschussbetrags zu den vorhandenen  Mitteln

5.4 Wenn Mittel nicht ausgeschöpft werden, werden diese dem nächsten Abrechnungszeitraum zugeschlagen

5.5 Auszahlung durch den Sportkreis erfolgt bis 15. Dezember nach dem Abrechungszeitraum


6. Welche Termine müssen eingehalten werden?
6.1 Abrechnungszeitraum: 1. September bis 31. August des darauffolgenden Jahres

6.2 Anträge können bei der SK-Geschäftsstelle, Hirschweg 3, 75328 Schömberg oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. angefordert werden

6.3 Anträge samt kompletter Unterlagen müssen spätestens am 30. September nach dem Abrechnungszeitraum bei der SK-Geschäftsstelle eingereicht werden

6.4 Verspätete und unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Sie können auch nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden

7. Welche Nachweise sind von den Zuschussempfängern zu erbringen?
7.1 Ergebnislisten; Anmelde- und Teilnehmerlisten genügen nicht

7.2 Übernachtung: Schriftliche Belege des Beherbergungsbetriebs

Antragsformular