Fachverbände

Zuschuss für Fachverbände

1. Wer erhält Zuschüsse?
1.1 Aus LK-Mitteln: Fachverbände des SK Calw, die ihren Sitz im LK Calw haben

1.2 Aus anderen Mitteln: Fachverbände des SK-Calw, die ihren Sitz außerhalb des LK Calw haben


2. Wer kann Zuschüsse beantragen?

2.1 Fachverbände für Teilnehmer nach 1.1 und 1.2 sowie für Referentenkosten


3. Welche Veranstaltungen werden bezuschusst?
3.1 Von den Fachverbänden angeordnete und durchgeführte Lehrgänge zur Aus- und  Weiterbildung von Kampf-, Schiedsrichtern, Trainern, Übungsleitern und  Übungshelfern

 
4. Welche Zuschüsse werden gewährt?
4.1 Für Teilnehmer aus dem SK Calw:
      ganztägig (über 5 Stunden Lehrgangsdauer)   5,00 €
      halbtägig (bis 5 Stunden Lehrgangsdauer)      2,00 €
 
4.2 Referentenkosten: 50% der Höchstsätze aus den Richtlinien für SK-Lehrgänge im Verhältnis der Teilnehmer nach 1.1 + 1.2 zu den anderen Teilnehmern

4.3 Fahrtkosten für Referenten: 50% der Höchstsätze aus den Richtlinien für SK-Lehrgänge bis zu einem Höchstbetrag von 15.-€; sonst wie 4.2

4.4 Weitere Kosten wie Raummiete und andere Nebenkosten, auch für Referenten, werden nicht  übernommen


5. Auszahlung
5.1 Der SK-Ausschuss legt jährlich einen bestimmten Betrag für diesen Zweck im HH-Plan fest

5.2 Die Zuschüsse werden nach den Höchstbeträgen errechnet

5.3 Die Auszahlung erfolgt im Verhältnis des geprüften Höchstzuschussbetrags zu den vorhandenen Mitteln

5.4 Wenn Mittel nicht ausgeschöpft werden, werden diese dem nächsten Abrechnungszeitraum zugeschlagen

5.5 Auszahlung durch den Sportkreis erfolgt bis 15. Dezember nach dem Abrechnungszeitraum


6. Welche Termine müssen eingehalten werden?
6.1 Abrechnungszeitraum: 1. September bis 31. August des darauffolgenden Jahres

6.2 Anträge samt kompletter Unterlagen müssen spätestens am 30. September nach dem  Abrechnungszeitraum bei der SK-Geschäftsstelle Hirschweg 3, 75238 Schömberg oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. eingereicht werden

6.3 Verspätete und unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Sie können auch nicht in  den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden


7. Welche Nachweise sind von den Zuschussempfängern zu erbringen?
7.1 Bestätigung des Veranstalters über Teilnahme, Lehrgangsprogramm, Beginn und Beendigung der  Veranstaltung

7.2 Teilnehmerlisten mit Unterschriften der Teilnehmer aus den Vereinen des SK Calw und den anderen Teilnehmern, besonders gekennzeichnet

7.3 Belege aus 4.2 + 4.3 mit Unterschriften der Referenten

Es genügt ein formloser Antrag des Fachverbandes