WLSB-Ehrungen

Ehrungsrichtlinien und Ehrungsordnung

 

Auszug aus den Ehrungsrichtlinien des WLSB:

1.      Auszeichnungen

1.1    Der WLSB kann Personen, die sich ehrenamtlich um den Sport in besonderer Weise verdient gemacht haben, auszeichnen mit der

1.1.1 Ehrennadel in Bronze für eine siebenjährige Tätigkeit in einem Wahlamt auf Vereins-, Sportkreis-, Verbands- oder WLSB-Ebene;

1.1.2 Ehrennadel in Silber für eine weitere 5-jährige Tätigkeit nach Verleihung der Ehrennadel in Bronzesowie in besonderen Fällen für eine

         12-jährige Tätigkeit jeweils in einem Wahlamt auf Vereins-,Sportkreis-, Verbands- oder WLSB-Ebene;

1.1.3 Ehrennadel in Gold für eine weitere 5-jährige besonders verdienstvolle Tätigkeit nach Verleihung der Ehrennadel in Silber in einem

         Wahlamt auf Vereins-, Sportkreis-, Verbands- oder WLSB-Ebene.

 

1.2    Die angegebene Tätigkeitsdauer kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen unterschritten, bei entsprechenden Voraussetzungen aber

         auch angemessen verlängert werden. Zeiten, in denen ein Ehrenamt nicht ausgeübt wurde, werden nicht gerechnet.

 

1.3    Auszeichnungen sollen im Regelfall nur dann erfolgen, wenn entsprechende Ehrungen auf Vereins-, Sportkreis- und Verbandsebene

         zuvor erfolgt sind.