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Liebe Internet-Besucher,
gerne möchte der Sportkreis Calw e.V. auf die neue Corona-Verordnung Sport (Corona-VO Sport) vom 08. Oktober 2020, in der ab 23. Oktober 2020 gültigen Fassung, hinweisen und folgenden Link bekanntgeben:
Hinweisen möchten und müssen wir allerdings, dass ab dem 16. Dezember 2020 verschärfte Regelungen der Corona-Verordnung bzw. ein Lockdown (vorerst befristet bis zum 28. März 2021) gelten und diese Regelungen Vorrang gegenüber den bisherigen Verordnungen und somit der Corona-Verordnung Sport haben.
Den Link zur derzeit geltenden Corona-Verordnung (Corona-VO) in der ab 08. März 2021 gültigen Fassung sowie Fragen und Antworten zu den wesentlichen Änderungen der Landesregierung Baden-Württembergs möchten wir Ihnen gerne zu Ihrer Information zur Verfügung stellen:
FAQ Corona-Verordnung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Falls dennoch Klärungsbedarf besteht, steht Ihnen unsere Geschäftsstelle zu den angegebenen Geschäftszeiten gerne zur Verfügung und unterstützt Sie, um einen möglichst reibungslosen Trainings- und Spielbetrieb anbieten zu können.
Herzliche Grüße
Ihr
Matthias Leyn
Quelle: Land Baden-Württemberg; Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg