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Auch der WLSB bietet eine Vielzahl an Fördermittel an.
Hier finden Sie die Übersicht der WLSB-Fördermittel.
Der Sportkreis Calw e.V. schreibt für das Jahr 2023 erneut sein Förderprogramm für außerschulischen Sportunterricht (FASU) an den Schulen in Kooperation mit den Sportvereinen aus.
Wir würden uns freuen, wenn die Resonanz, ähnlich wie in den vergangenen Jahren, wieder so hoch wäre, dass wir alle Fördermittel verteilen können. Letztendlich steht aber das Ziel im Vordergrund:
Den Sport in den Schulen zu stärken und die Sportvereine in die Schulen zu bringen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an FASU sind:
Unsere Sportvereine bieten zusätzlich zum regulären Sportunterricht in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr Sportangebote in den Schulen durch qualifizierte Übungsleiter / Übungsleiterinnen an. Die jeweiligen Schulen müssen eingebunden sein und das Förderprogramm unterstützen. Eine Sportgruppe sollte 15 - 20 Kinder und / oder Jugendliche umfassen. Die Sport- sowie Schulart spielen dabei keine Rolle.
Der Verein erhält über den Sportkreis Calw e.V. eine Vergütung von derzeit ca. 10,- Euro / Unterrichtsstunde, welche an die Übungsleiter und Übungsleiterinnen weiterzuleiten ist. Die steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung ist vom jeweiligen Übungsleiter / von jeweiliger Übungsleiterin vorzunehmen.
Wichtig: Die Teilnahme an FASU ist auf ein Kalenderjahr begrenzt. Außerdem muss die Vereinbarung zwischen Sportverein, Schule und Stadt / Kommune aus versicherungstechnischen Gründen jedes Jahr neu abgeschlossen werden.
Die ausgefüllten Formulare übersenden Sie bitte unterschrieben an die Geschäftsstelle des Sportkreises Calw e.V. (Jennifer Rembold, Hirschweg 3, 75328 Schömberg) oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Anmeldeschluss für FASU‐Anträge 2023 ist der 31. Januar 2023
Abgabeschluss für FASU-Abrechnungen 2022 ist ebenfalls der 31. Januar 2023
(Achtung: Zwischenabrechnungen sind grundsätzlich nicht möglich)
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Abrechnungsbeleg für das Jahr 2022
Antrag auf Förderung außerschulischer Sportunterricht 2023
Vereinbarung Förderprogramm außerschulischer Sportunterricht 2023
Zuschuss für Kadermitglieder
1. Wer erhält Zuschüsse?
1.1 Aus LK-Mitteln: Vereine des SK Calw, die ihren Sitz im LK Calw haben, für ihre aktiven Mitglieder als Kadermitglieder E, D, C und B für Teilnahme an Lehrgängen
1.2 Aus anderen Mitteln: Vereine des SK Calw, die ihren Sitz außerhalb des LK Calw haben; sonst wie 1.1
2. Wer kann Zuschüsse beantragen?
2.1 Vereine für Teilnehmer nach 1.1 und 1.2
3. Welche Veranstaltungen werden bezuschusst?
3.1 Von den übergeordneten Fachverbänden durchgeführte Lehrgänge für Kadermitglieder
4. Welche Zuschüsse werden gewährt?
4.1 Fahrtkosten: 0,08 €/gefahrene Kilometer; Bei mehreren Teilnehmern aus dem gleichen Verein oder aus dem Sportkreis sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Fahrgemeinschaften werden mit 1 - 3 Teilnehmern = 1 PKW berechnet
4.2 Der Höchstzuschussbetrag ist für 1 Teilnehmer mit 200 € je Abrechnungszeitraum festgelegt
5. Auszahlung
5.1 Der SK-Ausschuss legt jährlich einen bestimmten Betrag für diesen Zweck im HH-Plan fest
5.2 Die Zuschüsse werden nach den Höchstbeträgen errechnet
5.3 Die Auszahlung erfolgt im Verhältnis des geprüften Höchstzuschussbetrags zu den vorhandenen Mitteln
5.4 Wenn Mittel nicht ausgeschöpft werden, werden diese dem nächsten Abrechnungszeitraum zugeschlagen
5.5 Auszahlung durch den Sportkreis erfolgt bis 15. Dezember nach dem Abrechnungszeitraum
6. Welche Termine müssen eingehalten werden?
6.1 Abrechnungszeitraum: 1. September bis 31. August des darauffolgenden Jahres
6.2 Anträge können bei der SK-Geschäftsstelle Hirschweg 3, 75328 Schömberg oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden
6.3 Anträge samt kompletter Unterlagen müssen spätestens am 30. September nach dem Abrechnungszeitraum bei der SK-Geschäftsstelle eingereicht werden
6.4 Verspätete und unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Sie können auch nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden
7. Welche Nachweise sind von den Zuschussempfängern zu erbringen?
7.1 Bestätigung des Veranstalters über Teilnahme, Lehrgangsprogramm, Beginn und Beendigung der Veranstaltung
Antragsformular
Zuschuss für Fachverbände
1. Wer erhält Zuschüsse?
1.1 Aus LK-Mitteln: Fachverbände des SK Calw, die ihren Sitz im LK Calw haben
1.2 Aus anderen Mitteln: Fachverbände des SK-Calw, die ihren Sitz außerhalb des LK Calw haben
2. Wer kann Zuschüsse beantragen?
2.1 Fachverbände für Teilnehmer nach 1.1 und 1.2 sowie für Referentenkosten
3. Welche Veranstaltungen werden bezuschusst?
3.1 Von den Fachverbänden angeordnete und durchgeführte Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung von Kampf-, Schiedsrichtern, Trainern, Übungsleitern und Übungshelfern
5. Auszahlung
5.1 Der SK-Ausschuss legt jährlich einen bestimmten Betrag für diesen Zweck im HH-Plan fest
5.2 Die Zuschüsse werden nach den Höchstbeträgen errechnet
5.3 Die Auszahlung erfolgt im Verhältnis des geprüften Höchstzuschussbetrags zu den vorhandenen Mitteln
5.4 Wenn Mittel nicht ausgeschöpft werden, werden diese dem nächsten Abrechnungszeitraum zugeschlagen
5.5 Auszahlung durch den Sportkreis erfolgt bis 15. Dezember nach dem Abrechnungszeitraum
6. Welche Termine müssen eingehalten werden?
6.1 Abrechnungszeitraum: 1. September bis 31. August des darauffolgenden Jahres
6.2 Anträge samt kompletter Unterlagen müssen spätestens am 30. September nach dem Abrechnungszeitraum bei der SK-Geschäftsstelle Hirschweg 3, 75238 Schömberg oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden
6.3 Verspätete und unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Sie können auch nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden
7. Welche Nachweise sind von den Zuschussempfängern zu erbringen?
7.1 Bestätigung des Veranstalters über Teilnahme, Lehrgangsprogramm, Beginn und Beendigung der Veranstaltung
7.2 Teilnehmerlisten mit Unterschriften der Teilnehmer aus den Vereinen des SK Calw und den anderen Teilnehmern, besonders gekennzeichnet
7.3 Belege aus 4.2 + 4.3 mit Unterschriften der Referenten
Es genügt ein formloser Antrag des Fachverbandes
Der Sportkreis Calw schreibt für 2020 wieder sein Förderprogramm für außerschulischen
Sportunterricht (FASU) an den Schulen für alle Sportvereine aus.
Wir würden uns freuen, wenn die Resonanz, ähnlich wie in den vergangenen Jahren, wieder so
hoch wäre, dass wir alle Mittel verteilen können. Letztendlich steht aber das Ziel im Vordergrund:
Den Sport in den Schulen zu stärken und die Vereine in die Schulen zu bringen.
Voraussetzung für die Teilnahme an FASU ist:
Unsere Sportvereine bieten zusätzlich zum regulären Sportunterricht in der Zeit von 8 Uhr bis
16 Uhr Sportangebote in den Schulen durch qualifizierte Übungsleiter an. Die jeweiligen Schulen
müssen eingebunden sein und das Programm unterstützen. Die Gruppengrößen sollten sich auf
nicht mehr als 15 ‐ 20 Teilnehmer belaufen. Die Sportart und auch die Schulart spielen dabei keine
Rolle.
Für jede Stunde wird eine Aufwandsentschädigung von ca. 10 Euro/h vergütet, welche an den
Übungsleiter weiterzuleiten ist. Die steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung ist vom
jeweiligen Übungsleiter vorzunehmen.
Wichtig: Die Teilnahme an FASU ist für jedes Jahr neu zu beantragen. Außerdem muss die
Vereinbarung aus versicherungstechnischen Gründen jedes Jahr neu abgeschlossen werden!
Wir bitten Sie, den Antrag direkt an die Geschäftsstelle in 75328 Schömberg, Poststr. 48 oder per
Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu übersenden.
Anmeldeschluss für FASU‐Anträge 2020 ist der 13.12.2019!
Den Abrechnungsbeleg für das abgelaufene FASU – Jahr 2019 möchten Sie bitte zusammen mit
der Vereinbarung „Sportkreis/Verein/Schule“ 2019 an die Geschäftsstelle übersenden!
Einsendeschluss dafür ist der 31.12.2019!
ACHTUNG: Zwischenabrechnungen sind grundsätzlich nicht möglich!
Abrechnungsbeleg für das Jahr 2019
Antrag auf Förderung des außerschulischen Sportunterricht - 2020
Vereinbarung Förderprogramm außerschulischer Sportunterricht - 2020